Unter relevanten Beschwerden verstehen wir all diejenigen, die Mitarbeitende der Einrichtung oder die Konzeption betreffen. Bei allen weiteren Themen liegt es im Ermessen des jeweiligen Mitarbeitenden, ob die Beschwerde an Leitung weitergegeben oder zunächst ohne deren Einbezug geklärt werden kann. Wir wollten sowohl die Aufnahme der Beschwerde dokumentieren als auch die nachgehende Bearbeitung und haben dazu ein 2-seitiges Bearbeitungsformular entwickelt. Bei der Beschwerdeannahme geht es vorrangig um den Sachverhalt und das Aufnahmedatum der Beschwerde. Bei der Annahme ist es wichtig, schnell eine Rückmeldung darüber zu geben, dass die Beschwerde aufgenommen wurde und mitzuteilen, dass man so schnell wie möglich eine gute Lösung finden möchte. Außerdem muss es für die Klientin klar sein, dass die Beschwerde vertraulich behandelt wird.
Die Darstellung des Sachverhalts kann die Person, die sich beschweren möchte, selbst in das Formular eintragen. Wir haben jedoch auch immer wieder Bewohnerinnen, Besuchende oder Eltern, die sich schwertun, etwas selbst zu schreiben. In diesem Fall kann die Mitarbeiterin, die den Fall aufnimmt, die Beschwerde stellvertretend aufschreiben. Alle wichtigen Informationen werden, wie von der beschwerdeführenden Person gewünscht, festgehalten. Wesentlich ist hierbei, dass sie tatsächlich die Sicht der beschwerdeführenden Person einträgt, so dass diese sich mit ihren Inhalten wiederfinden kann.
Da es Klientinnen gibt, die bereits Ideen oder Änderungsvorschläge zusammen mit ihrer Beschwerde einbringen, haben wir auch dies bei der Aufnahme festgehalten. So können sie sich mit ihren Wünschen und Vorschlägen einbringen. Das ausgefüllte Beschwerdeformular wird sofort an die Leitung weitergeleitet. Danach wird die Beschwerde bearbeitet. Das Bearbeitungsformular stellt die Kontaktaufnahme zwischen Leitung und beschwerdeführender Person sicher.
Es wird festgehalten, wer hinzugezogen wird. Ein kurzes Ergebnisprotokoll des Gesprächs wird in dem dafür vorgesehenen Feld „Beschwerdebearbeitung“ erstellt. Wesentlich ist, dies am Ende des Gesprächs gemeinsam festzuhalten, damit beide mit demselben Ergebnis aus dem Gespräch gehen. Mitarbeiterinnen werden über Änderungen informiert, dies ist ebenfalls in einem Feld zu vermerken. Die Beschwerdeführenden erhalten eine Rückmeldung, was mit der Beschwerde geschehen ist.
Obwohl das Beschwerdeformular noch nicht lange im Einsatz ist, haben wir dieses bereits nach eingehenden Rückmeldungen verändert. Seitdem legen wir verstärkt ein Augenmerk darauf, im Vorfeld genau zu erklären, was eine offizielle Beschwerde ist und wie das weitere Verfahren inklusive Einbeziehung der Leitung, aussieht. Danach kann die sich beschwerende Person, entscheiden, ob sie eine Beschwerde einreicht oder der Sachverhalt zuerst auf kurzem Wege bzw. Gruppenebene geklärt werden kann.
Die Beschwerdebögen werden wahrscheinlich maximal zwei Jahre aufbewahrt. Es ist noch zu überlegen, inwieweit die Formulare auch regelmäßig ausgewertet werden sollten, damit man evtl. überprüfen kann, ob Änderungen sinnvoll waren und zu einem besseren Arbeitsablauf geführt haben.
In unserem Arbeitsprozess ist deutlich geworden, dass im Rahmen der Beschwerdebearbeitung einerseits der Einrichtungsleitung eine besondere Bedeutung zukommt, andererseits aber auch Mitarbeitende mit einer besonderen Aufgabe konfrontiert werden und sie sich damit ebenfalls in einer besonderen Rolle wiederfinden.