Organisatorische und strukturelle Aspekte
Konzeption
Partizipation muss in der Konzeption verankert sein. Damit ein Teilhabe- und Beschwerdewesen aktiv praktiziert werden kann, braucht es schriftlich fixierte fachliche Standards, in denen die partizipativen Methoden und Instrumente beschrieben sind.
Qualifizierung
Bei der Auswahl der Mitarbeitenden sollte im Vorstellungsgespräch bereits der Fokus auf eine partizipative Haltung der Bewerber gelegt werden.
Mit einem Einarbeitungskonzept, bei dem die fachlichen Standards zur Partizipation vermittelt werden, können die neuen Mitarbeitenden auf den aktuellen Stand gebracht werden.
Zudem braucht es ein Fortbildungskonzept mit partizipativen Elementen für die Mitarbeitenden, um die fachlichen Grundlagen zu erlernen und partizipative Methoden anwenden zu können.
Gremien
Um ein Teilhabe- und Beschwerdewesen in der gesamten Einrichtung wirksam zu implementieren und Partizipation als Einrichtungsprozess gestalten zu können, braucht es eine Vernetzung der verschiedenen Einrichtungsebenen.
Um Prozesse dialogisch gestalten zu können braucht es sowohl bei den Mitarbeitenden als auch bei den Kindern und Jugendlichen Orte und Zeit, sich auszutauschen und gemeinsam Ideen zu entwickeln und umzusetzen. Im Idealfall sind die Gremien themenbezogen mit Vertretern der einzelnen Einrichtungsebenen (Leitung, Mitarbeitende, Kinder und Jugendliche) besetzt.
Einrichtungskultur
Partizipation muss gewollt sein. Eine kulturstiftende Haltung der Einrichtungsleitung und eine partizipative Mitarbeiterführung sind Grundvoraussetzungen, damit Mitarbeitende beteiligt werden.
Gut beteiligte Mitarbeitende entwickeln ein Verständnis und eine positive Haltung, um Kinder und Jugendliche zu beteiligen.
Dabei bewährt sich ein Mitarbeiterentwicklungskonzept, dass seinen Fokus auf Partizipation und Weiterentwicklung der Mitarbeitenden legt.
Kümmerer
Um Partizipation als Einrichtungskultur etablieren zu können, braucht es einen Kümmerer, der mit einem klaren Auftrag versehen die Steuerung der Prozesse in den verschiedenen Bereichen übernimmt, Impulse setzt und auf die Umsetzung partizipativer Elemente achtet. Für diese Aufgaben benötigt der Kümmerer ein Zeitbudget bzw. eine Freistellung von seinem originären Arbeitsauftrag.
Kommunikation
Die Basis für eine gelingende Partizipation ist eine offene und wertschätzende Grundhaltung sowie eine transparente Kommunikation. Darüber hinaus gilt es, in der Einrichtung ein gemeinsames Verständnis von Teilhabe und Beschwerde – eine gemeinsame Sprache- zu finden.
Konflikte oder Beschwerden beinhalten eine Chance zur Veränderung und können im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens lösungsorientiert angegangen werden.
Haltung der Mitarbeitenden
Partizipation braucht eine motivierende, aktivierende und unterstützende Pädagogik als Grundhaltung bei den Mitarbeitenden. Vor allem in alltäglichen Situationen zeigt sich die Qualität partizipativer Pädagogik, indem die Kinder und Jugendlichen Wertschätzung und Selbstwirksamkeit erfahren, wenn sie bei Prozessen, die sie betreffen, informiert und beteiligt werden.
Eine spürbare Partizipationskultur auf Einrichtungsebene und eine fachliche Qualifizierung nimmt den Mitarbeitenden evtl. vorhandene Unsicherheiten.
Team – die Kümmerer vor Ort
Um das Thema Partizipation in den einzelnen Teams zu implementieren braucht es einen Verantwortlichen vor Ort. Jemand, der das Thema bei sich hat.
Der Kümmerer achtet auf die Umsetzung partizipativer Elemente, setzt Impulse bzw. trägt die Impulse von außen in sein Team und ist Delegierter des Teams für den Partizipationsprozess auf Einrichtungsebene.
Damit das Thema Partizipation im Team präsent bleibt, hat sich eine Verankerung in der Teambesprechung – speziell auch bei den Fallbesprechungen - bewährt.
Kinderrecht
Partizipation ist ein Kinderrecht. Die Kinder in der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen, verstehen wir als unseren pädagogischen Auftrag.
Die verschiedenen Beteiligungsmöglichkeiten in ihren differenzierten Intensitäten werden den Kindern mittels einer aktiven Informations- und Aufklärungskultur bekannt und zugänglich gemacht. Unterstützend ist dabei ein geregeltes und zugängliches Teilhabe- und Beschwerdeverfahren.