Wahl der Vertrauenspersonen
Ein wichtiger Bestandteil eines Beschwerdeverfahrens sind die von den Kindern und Jugendlichen gewählten Vertrauenspersonen. Im Projektverlauf fanden in 7 Einrichtungen Wahlen statt, bei denen die Kinder und Jugendlichen ihre Vertrauenspersonen wählen konnten.
Die wichtigsten „Meilensteine“ bei der Vertrauenspersonenwahl waren:
- //Information der Kinder und Jugendlichen – Was macht eine Vertrauensperson?
- //Vorbereitung der Wahl
- //Kandidatensuche
- //Wahllisten
- //Einladung zur Wahl
- //Durchführung der Wahl
- //Auszählung der Stimmen
- //Bekanntmachung des Ergebnisses
Die gewählten Vertrauenspersonen wurden im Projektverlauf in einer mehrtägigen Fortbildung durch Frau Triska geschult.
Die Vertrauenspersonen setzen sich in ihren Einrichtungen und Diensten dafür ein, dass Kinderrechte und Partizipation Bestandteile der Qualitätsentwicklung sind. Sie informieren die Kinder und Jugendlichen über ihre Rechte. Im Beschwerdeverfahren nehmen Sie eine Vermittlerposition ein und achten auf die Einhaltung institutioneller Beschwerdewege.
Damit nehmen die Vertrauenspersonen eine wichtige Position im präventiven Kinder-/Jugendschutz ein.