In einem täglichen Morgenforum (Frühbesprechung) an den Standorten Heilbronn und Mulfingen, unter Leitung der Fachbereichskoordination/-Leitung werden alle aktuellen und relevanten Informationen zusammengetragen, bewertet und ggf. zur Bearbeitung in Auftrag gegeben. Alle wichtigen Vorgänge werden in einem Tagesprotokoll dokumentiert und stehen allen Mitarbeiter(innen) zur Verfügung.
In der wöchentlichen Teambesprechung werden alle teamrelevanten Themen und Ziele besprochen, strukturiert und entschieden. Die Leitung der Teambesprechung obliegt dem/der Gruppenleiter/Gruppenleiterin.
In der wöchentlichen Fachbereichskonferenz werden alle bereichsübergreifenden Themen besprochen und entschieden. Das Protokoll der Fachbereichskonferenz steht den Teams zur Verfügung. Die Fachbereichsleitung, bzw. Koordination leitet die Konferenz.
Im Leitungsteam werden die einrichtungsübergreifenden Themen aus allen Fachbereichen und der Bischof von Lipp Schule besprochen, die strategischen Ziele und Themen erörtert und die damit verbundenen Entscheidungen getroffen.
Die Grundsätze der verantwortlichen Unternehmensführung (Internes Kontrollsystem) werden beachtet.
Die Leitung obliegt dem Geschäftsführer.
Die Mitarbeitervertretung (MAV) ist an den wichtigen Entscheidungen des Dienstgebers gemäß Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) durch Information, Anhörung und Mitberatung, Vorschlagsrecht, Zustimmung und Antragsrecht beteiligt.
Die Beteiligung und Kommunikation der Kinder/Jugendlichen an Entscheidungsabläufen ist sichergestellt.
In einer wöchentlichen Gruppenbesprechung sind alle Kinder/Jugendlichen aufgefordert, ihre Anliegen einzubringen und den Alltag mit zu gestalten. Mit dem Prinzip der Fallverantwortung ist jedem Kind/Jugendlichen sein verantwortlicher Ansprechpartner bekannt. Das Kind/der Jugendliche ist an der Hilfeplanung und Leistungsplanung beteiligt und kann/soll im Beschwerdefall den Beschwerdeweg bis hin zur Geschäftsführung gehen.
Auf Anfrage und Antrag der Gruppensprecher(innen) oder der Gruppenleiter(innen) ist eine Heimversammlung einzuberufen.
Die Heimversammlung leitet die Geschäftsführung, bzw. delegiert die Leitung der Heimversammlung.
Die Leitlinien zur Prävention von sexuellem Missbrauch sowie zum Verhalten bei Missbrauchsfällen in den Diensten und Einrichtungen des Caritasverbandes der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V. und zur Wahrnehmung des Schutzauftrages, im Rahmen der Jugendhilfe nach § 8a SGB VIII, sind bekannt.
Der mögliche Beschwerdeweg für Kinder/Jugendliche ist klar festgelegt.
Der interne Beauftragte für Kinderrechte (Fachdienst) ist Ansprechpartner und Helfer bei allen Fragen im Rahmen der Beteiligung und des Schutzauftrages.
Über die Initiative Habakuk können zudem Kinder, Jugendliche und Familien ihre Beteiligungs- und Beschwerderechte wahrnehmen.
Die Kinder/Jugendlichen werden durch viele weitere Elemente an Entscheidungen im Sinne der Kinderrechte und des Kinderschutzes beteiligt.
Dazu gehören:
Mitwirkung bei der Freizeitgestaltung, Dienstagsprojekte, Streitschlichterverfahren, Kontaktmöglichkeit zum Fachdienst, Kontaktmöglichkeit zu den Eltern, bzw. der Person des Vertrauens, Kontaktmöglichkeit zum Jugendamt, bzw. zum Vormund,
Mitwirkung an den Regeln der Hausordnung, …
Zur Wahrnehmung des Schutzauftrages für Kinder/Jugendliche besteht eine Vereinbarung mit dem Jugendamt, in der bei Gefährdungssituationen das Verfahren und das Zusammenwirken von Jugendamt und Träger geregelt ist.
Darüberhinaus ist die Wahrnehmung und die Sensibilisierung von und für individuelle Gefährdungssituationen und strukturelle Gefährdungen ständiges Thema in den Gremien, im Rahmen der Fallverantwortung und für den Beauftragten für Kinderrechte.